Urteil im Staufener Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Haft für Mutter
Die Mutter des minderjährigen Opfers und ihr Partner werden wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution für viele Jahre eingesperrt.
Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht
Ungewöhnlich war auch die Täterschaft: Dass eine Mutter Vergewaltigungen des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch ausführlich aus.
Fehlverhalten bei den Behörden
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht befragt worden.
Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben.
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