Urteil im Puddingstreit: „Paula“ verliert gegen „Flecki“
Aldi Süd darf seinen Kuhfleckenpudding „Flecki“ weiterhin verkaufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist Berufung von Dr. Oetker zurück.
DÜSSELDORF afp | Die Supermarktkette Aldi Süd darf ihren Kuhfleckenpudding „Flecki“ weiterhin verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und wies einen Berufungsantrag von Dr. Oetker gegen ein Landgerichtsurteil zurück.
Das OLG schloss sich im Grundsatz der Auffassung des Landgerichts an, dass „Flecki“ das Geschmacksmuster, das Dr. Oetker für „Paula“ zusteht, nicht verletzt. Auch ahme „Flecki“ den Pudding „Paula“ nicht in unlauterer Weise nach.
Oetkers Erfolgspudding wird seit 2006 mit einer sonnenbebrillten Comic-Kuh vermarktet. „Flecki“ wird von Aldi Süd seit dem vergangenen Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille aber Blümchen und Kuhglocke trägt.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 1. März einen Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites Verkaufsverbot für den „Flecki“-Pudding abgelehnt. Das OLG musste nun in zweiter Instanz über die Forderung von Dr. Oetker nach einem Verbot entscheiden.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert