Urteil im Prozess gegen Schweizer Spion: Bewährungsstrafe nach Geständnis
Der Agent erhält knapp zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte gestanden, dem Schweizer Geheimdienst Daten deutscher Steuerfahnder beschafft zu haben.
M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.
M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.
Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!