Urteil im NSU-Prozess: Nicht allen zugänglich
Das schriftliche NSU-Urteil wird nicht offiziell veröffentlicht. Zu sehen bekommen es zunächst nur die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft.
Das NSU-Urteil ist seit Dienstag da. Aber noch kann es niemand lesen. Das Oberlandesgericht (OLG) München will das Urteil nicht veröffentlichen. Auch Journalisten müssen erst einmal warten. Es wird wohl einige Tage oder Wochen dauern, bis das Urteil auf inoffiziellen Kanälen bekannt wird.
Die mündliche Verkündung des Urteils gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte erfolgte bereits im Juli 2018. Jetzt hat das OLG die 3.025 Seiten dicke Begründung vorgelegt. Doch das OLG will das lang erwartete Urteil nicht publizieren. Auch keine der juristischen Datenbanken wie Juris oder Openjur soll es erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 2015 eine Pflicht der Gerichte zur „Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen“ festgestellt. Für Strafurteile gelte dies wegen der Persönlichkeitsrechte von Tätern und Opfern aber nur eingeschränkt, so das OLG. Hier müsse ein individuelles „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden. Das OLG beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018.
Opfer-Angehörige bekommen zunächst keinen Einblick
Journalisten sollen das Urteil jedoch ohne nähere Begründung anfordern können, so das OLG. Sie müssen vorher allerdings eine Belehrung unterschreiben, dass sie bei der Arbeit mit dem Urteil, etwa bei Zitaten, Persönlichkeitsrechte beachten. Außerdem müssen sie noch einige Zeit warten, bis sie das Urteil erhalten. Vor einem Versand will das Gericht den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben, ob zum Beispiel die Schwärzung bestimmter Passagen angeregt wird.
Vorher wird das Urteil wohl inoffiziell an Journalisten und die Öffentlichkeit gelangen. Allerdings sind die Wege begrenzt. Zunächst stellt das OLG das Urteil nur den Beteiligten zu, die 2018 Revision eingelegt haben. Es geht also an die Staatsanwaltschaft und an die Verteidiger der Angeklagten, deren Revision noch läuft.
Die meisten Journalisten hatten zwar bessere Verbindungen zu den Anwälten der Nebenkläger, also der Opfer und ihrer Angehörigen. Die Nebenkläger bekommen das Urteil aber zunächst nicht zugestellt, denn für sie war keine Revision möglich. Sie können das Urteil aber anfordern, um zu den Anträgen anderer Beteiligter Stellung zu nehmen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Habeck fordert Milliardärssteuer
Wer glaubt noch an Robert Hood?
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
Mehr Zugverkehr wagen
Holt endlich den Fernverkehr ins Deutschlandticket!
Vorteile von physischen Spielen
Für mehr Plastik unterm Weihnachtsbaum
Gründe für das Aus der SPD-Kanzler
Warum Scholz scheiterte