Urteil im Fall Heise: 200 Stunden Strafarbeit für NPD-Mann

Gericht verurteilt NPD-Vorstandsmitglied Thorsten Heise wegen Vertrieb volksverhetzender CDs zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Der Neonazi Thorsten Heise ist NPD-Vorstandsmitglied und bereits zehnfach vorbestraft. Bild: dpa

GÖTTINGEN dpa Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Göttingen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung der Richter gab Heise von 2001 bis 2002 rund 6.000 CDs mit volksverhetzenden Texten einer rechten Musikgruppe bei Presswerken im Ausland in Auftrag, um sie dann in Deutschland zu verkaufen.

Als Bewährungsauflage muss Heise 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Richter ordneten ferner an, dass der NPD-Funktionär 15.000 Euro zu zahlen hat. So viel Geld habe er mit dem Vertrieb der CDs verdient. Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch verlangt.

Heise sei offenbar "unbelehrbar", sagte der Vorsitzende Richter. Denn er sei bereits zehnfach vorbestraft, auch wegen Volksverhetzung. Auf den CDs, die Heise unter anderem aus Thailand importierte, werde "zu Hass gegen bestimmte Volksgruppen aufgestachelt". Es handele sich um "schlimme, widerliche Texte", die sich gegen Juden und Menschen schwarzer Hautfarbe richteten, so der Richter.

Heise hatte in dem Verfahren angeführt, die CDs seien nicht für ihn, sondern für einen Adressaten in Schweden bestimmt gewesen und nur durch ein Versehen bei einem seiner Bekannten in Göttingen gelandet. Das Gericht wies dies als "Fantasiegeschichte" zurück, die der Angeklagte sich ausgedacht habe, um einer Strafe zu entgehen. Heise betreibt in Thüringen einen Internetversand für die rechte Szene. Im Angebot sind auch CDs.

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