■ Berliner Telegramm: Urteil gegen SPD-Abgeordneten Neumann bestätigt
Der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Kurt Neumann (SPD) ist auch in zweiter Instanz wegen Veruntreuung von Mandantengeldern in Höhe von 1.700 Mark verurteilt worden. Das Landgericht hat gestern die Berufung verworfen und die Amtsrichterentscheidung vom März zu einer Geldstrafe von 46.200 Mark bestätigt. Gegen den 1994 in den Bundestag gewählten Berliner läuft außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen einer Steuersache. Der Bundestag hatte seine Immunität aufgehoben. Die SPD- Steglitz schloß ihn aus der Partei aus. Neumann hat Berufung eingelegt. dpa
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