Urteil gegen Neonazis in Finnland: Aus für den nordischen Widerstand
Ein Gericht in Finnland verbietet die „Nordische Widerstandsbewegung“. Die Truppe sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die NMR sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der nur durch ein Verbot begegnet werden könne. Gleichzeitig wurden auch eine Publikation und ein Onlineshop der Neonazis verboten.
Die MNR gilt als die derzeit gewalttätigste skandinavische Neonazigruppe. Hauptsächlich in Schweden aktiv, fordert die 1997 gegründete Organisation ihre Mitglieder auf, sich auf den bewaffneten Kampf vorzubereiten. Ihr Ziel ist eine „nationalsozialistische Revolution“.
Bei Demonstrationen konnte sie zuletzt bis zu 500 TeilnehmerInnen mobilisieren. Nach einer Zusammenstellung der antirassistischen Stiftung „Expo“ sind rund die Hälfte ihrer aktiven Mitglieder wegen Gewaltttaten und anderer krimineller Handlungen vorbestraft.
„Bei so gut wie allen kommt es zu Gewalttätigkeiten“
In Finnland gibt es die Organisation seit 2008 und sie hat ihre Aktivitäten in den letzten Jahren intensiviert. „Bei so gut wie allen kommt es zu Gewalttätigkeiten“, sagt Mikael Brunila, Autor und Experte der dortigen rechtsradikalen Szene.
Bei einer solchen Veranstaltung in Helsinki war im September letzten Jahres der 28-jährige Jimi Karttunen von einem Neonazi schwer misshandelt worden. Er war acht Tage darauf in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben.
Der Täter war im Dezember zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht in der ersten Instanz sah einen Zusammenhang mit der Todesfolge nicht als zweifelsfrei erwiesen hat, ein Berufungsverfahren ist noch anhängig.
Die brutale Tat führte zur Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen diese Gruppe und löste letztendlich das von der Polizei im Frühjahr gerichtlich beantragte und nun erlassene NMR-Verbot aus.
Klares Signal gegen Rechts
Ein Polizeisprecher begrüßte die Entscheidung als „klares Signal, dass gewalttätige und rassistische Organisationen bei uns nichts verloren haben“. Vereinigungsverbote seien höchst selten in Finnland, betont der Zivilrechtsprofessor Heikki Halila, das letzte gab es in den 1970er Jahren und sie seien nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe möglich.
Das sei im jetzigen Fall gegeben: „Das kam nicht überraschend.“ NMR-Vertreter versuchten im Gerichtsverfahren ausdrücklich sich von Gewaltaten, zu distanzieren. Dem Gericht erschien das aber nicht glaubwürdig.
Abgesehen davon, dass die Organisation gegen die Entscheidung Berufung einlegen kann, dürfte sie vermutlich versuchen das Verbot zu umgehen: Für Mittwoch kommender Woche kündigte sie einen „Freiheitsmarsch“ in Helsinki gegen den Gerichtsbeschluss an. Als Organisator fungiert eine „Gruppe finnischer Nationalsozialisten“.
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