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Urteil gegen Kino.to-HelferBewährung für 50.000 Raubkopien

Zwei Männer sind zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie raubkopierte Filme im Netz verbreitet haben. Beide gestanden ihre Taten.

Die inzwischen offline genommene Seite von kino.to Foto: dpa

Leipzig dpa | Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte.

Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien hoch.

Der 29-Jährige muss zudem 75.000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.

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1 Kommentar

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  • Es stellt sich die Frage, wie kommerzialisiert Kunst sein muss. Was ist die Zukunft des Copyright-Gesetzes? Musiker verdienen ihr Geld ueber Konzerte. Denn mit entsprechender Software auf dem Computer ist die IP-Adresse eh obsolet.