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Urteil gegen Hetze

Die Verbreitung eines Gedichts mit üblen Beschimpfungen von Asylbewerbern hat erstmals ein Berliner Gericht mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung geahndet. Der Angeklagte, ein 39jähriger Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes, hatte das Machwerk als Fax in seinem Briefkasten gefunden und an eine Firma geschickt. Der Absender der Schmähschrift muß eine Geldstrafe von 4.500 Mark Geldstrafe zahlen.

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