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Urteil gegen Deutsch-Bank-ChefsEin letzter Erfolg für Fitschen

Kurz vor seinem Abschied von der Führung des Bankhauses spricht das Gericht den Co-Chef frei. Die Entscheidung hatte sich angedeutet.

Freispruch für Jürgen Fitschen Foto: dpa

Hamburg taz | Am Ende ging es flott. Auf lange „letzte Worte“ verzichteten die fünf Angeklagten am Montag im Strafprozess vor dem Münchner Landgericht. Zu sicher konnten sich der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und die vier ehemaligen Manager des Frankfurter Instituts ihrer Sache sein.

Wenige Minuten nach Beginn im Sitzungssaal B 273 im Strafjustizzentrum unterbrach Richter Peter Noll den Prozess „zur Urteilsfindung“. Schon kurz nach halb elf sprach der Vorsitzende Richter die fünf Banker frei, darunter Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer. „Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Noll in seiner Urteilsbegründung.

Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Erfolg. Für den Hamburger hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße gefordert, für Ackermann und Breuer mehrjährige Haftstrafen. Noll hatte aber bereits durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt. Die Deutsche Bank „freut“ sich, dass „der Verlauf der Hauptverhandlung unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, sagte ein Sprecher der taz.

Bankboss Breuer hatte sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview mit TV Bloomberg in New York kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert. Breuers Worte wurde auf den Finanzmärkten so interpretiert, dass die Deutsche Bank Leo Kirch fallen lasse. Der Medienmogul war unter anderem am Springer-Verlag beteiligt und an Fernsehsendern wie SAT1 und dem heutigen Sky. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Der inzwischen verstorbene Medienunternehmer hatte die Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Es folgte eine Welle von Prozessen.

Vergleich mit den Kirch-Erben

Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Doch die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt hatten und klagte sie an.

Der Freispruch zeichnete sich jedoch in der vergangenen Woche bereits ab. Die höhere Instanz, das Oberlandesgericht München, hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Zwischenentscheid des Landgerichts verworfen. Richter Noll hatte es abgelehnt, die Bank ein drittes Mal durchsuchen zu lassen, und damit klar einen Freispruch signalisiert.

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer weiter verzögert. Mit einer wohl beispiellosen strategischen Rechtskommunikation – im Juristenneudeutsch „Litigation-PR“ – nutzten Anwälte die Zeit, um das öffentliche Meinungsbild zu wenden. Auch in einem anderen Marathonverfahren versucht die Deutsche Bank den Imageschaden zu verringern. So wird mit der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz (Karstadt) offensichtlich ein baldiger milliardenschwerer Vergleich gesucht.

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1 Kommentar

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  • Ohne besonders schlau wirken zu wollen, rechnete ich mit genau diesem Urteil, das den unterschiedlichen Strafanträgen gegen die Beklagten nicht entsprach. Das Zusammentragen von fast 50 Beweisen für die rechtmäßige Klage wegen vermutlichen Prozessbetruges durch Falschaussagen gegen die bekannten „Schlitzohre“ der Deutschen Bankmanager, die bereits seit ca. einem Jahr verhandelt wird, war scheinbar nur ausreichend für eine evtl. etwas überhastete „Vorverurteilung“! Hierbei - und sicherlich nicht grundlos – mussten diese nach mehreren Streitverfahren an die Erben des „Mediengurus“ Kirch die beträchtlich ungewohnt hohe Summe als „Schmerzensgeld“ von fast 950.000 Millionen € (!!) bezahlen, was eigentlich einer Grundlage für einem wichtigen Indizienbeweis und damit auch erkennbaren Schuldeingeständnis gleichkam! Der überall bekannte Medienunternehmer nahm kurz vor seiner erlittenen Pleite u.a. die geäußerten Inhalte in einem Interview mit einem der Angeklagten, Herrn Breuer, zum Anlass, dass dieses eine wesentliche Ursache für den darauf folgenden Untergang gewesen sei!

     

    Es ist wahrscheinlich nicht allein meine Idee, doch besteht nach diesem Freispruch nicht die Möglichkeit, den durch das obige Urteil im Nachhinein zu unrecht im Jahr 2014 gezahlten Betrag an die Erben von Leo Kirch von diesen nun zurückzufordern?

     

    Interessanterweise entdeckte ich unter den schwarzen Roben auch einen Herrn auf Seiten der Banker, der etwas mit dem U. Hoeneß zu tun hatte......

     

    Übrigens scheint es bei vielen juristischen Urteilen tatsächlich so zuzugehen, wie mit dem Vergleich zwischen Gericht und dem Meer.......und häufig sitzt die Deutsche Bank dabei im Boot......