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Urteil gegen AbtreibungsgegnerHolocaust-Vergleich untersagt

Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen, weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro zahlen.

Erfolg vor dem Hamburger Landgericht: Kristina Hänel und ihr Anwalt am Freitag zu Verhandlungsbeginn Foto: Axel Heimken/dpa

Hamburg taz | Das Hamburger Landgericht hat am Montag zugunsten der Gießener Ärztin Kristina Hänel geurteilt. Hänel, die bekannt wurde, weil sie wegen des „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, hatte den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen, verklagt. Der stellt Hänel auf seiner Homepage auf eine Stufe mit NS-Täter*innen und vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust. Er muss nun 6.000 Euro Strafe zahlen und die betreffenden Textstellen und Fotos von seiner Website löschen.

Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit den NS-Verbrechern. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.

Eine Passage, in der Annen geschrieben hatte, Hänel habe „Blut an den Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“, sah die Richterin dagegen bereits am Freitag als weniger eindeutigen Fall. Hänel und ihr Anwalt zogen diesen Punkt aus der Klage zurück.

Der Angeklagte selbst erschien weder zur Verhandlung am Freitag noch zur Urteilsverkündung am Montag. Auch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in Frankfurt Mahnwachen von ultra-katholischen Abtreibungsgegner*innen organisierte, tauchte vor Gericht nicht auf.

Während der Verhandlung schilderte Hänel, wie groß mittlerweile ihre Angst davor sei, von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die im Netz gegen sie hetzen, auch körperlich angegriffen zu werden.

Nach dem Urteil am Montag zeigte Hänel sich zufrieden. „Wir dürfen diesen Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals zulassen“, sagte Hänel. Der Verurteilte kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.

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2 Kommentare

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  • “Der Angeklagte“?

  • Es ist gut, dass darauf geachtet wird, dass ein vernünftiger Umgang untereinander gepflegt wird.