Urteil des Verwaltungsgerichts: Jagdverband ist kein Tierschutzverein
Das NRW-Umweltministerium hatte sich geweigert, den Jägern ein Klagerecht in Tierschutzfragen zuzusprechen. Der Protest dagegen kam vor Gericht nicht durch.

Streitbare Gesellen: Jäger in Nordrhein-Westfalen. Foto: dpa
GELSENKIRCHEN dpa | Der Landesjagdverband erhält auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung.
Die Jäger hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem das Umweltministerium einen Antrag auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinen“ abgelehnt hatte.
Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht. Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund.
Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe. Der Jagdverband dagegen sieht sich als „Treuhänder der frei lebenden Tierwelt“. Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.
Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich Berufung einlegen werde.
Leser*innenkommentare
Geronymo
Jagdschein
Jagd, Schein² Maschinell erzeugte Verknüpfung
1
Ausweis, der zur Jagd berechtigt
2
salopp, scherzhaft amtliche Bescheinigung der Unzurechnungsfähigkeit
Wer einen Jagdschein hat, kann machen, was er will – Remarque Im Westen 251
alex-white
Eines scheint ein Jagdschein wirklich zu bewirken: Das Selbstbewusstsein steigt ins Unermessliche!
4932 (Profil gelöscht)
Gast
Am 19.1.2014 hat sich der Landesjagdverband in Kleve auf seiner Webseite noch so geäußert:
'Es gibt nichts Schlimmeres im Leben eines Jägers als ein Tier leiden zu sehen. Die Technik der moderner Jagdgewehre ist heute auf einem Stand wie noch nie in der Geschichte, und es gibt nichts Erleichternderes als ein Stück Wild, welches mit der gleichen schmerzfreien Präzision erlegt wird wie es der Metzger mit Schweinen und Kühen tut. Jagd bedeutet auch, ein sauberes Handwerk auszuüben'.
Hier erkennt man, wie sensibel die Jäger sind.
Und jetzt müssen sich die Jäger sowieso schon immer gegen die Tiere wehren, seit Kurzem gegen das Umweltministerium und jetzt auch noch gegen das Verwaltungsgericht.
So geht man mit ehrenwerten Jägern nicht um. Am Ende suchen sich die Jäger aus Verzweiflung andere Ziele.
Lowandorder
& zu allem Unglück sei der bekannte
Oberrichterspruch in solchen
Nichtzulassungsberufungsverfahren
Zitiert:"Gestern gebracht -
Heute schon gemacht!" &
Münster - reimt sich nur auf - Finster!
kurz- Diese Jagd ist - Lützows Letzte!
Wie - Wildverwegen - auch immer;)
Lowandorder
"..Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich Berufung einlegen werde."
Das sollte gut überlegt sein;))
VG Gelsenkrichen - Pressemitteilung ->
"....Die im Gesetz verlangte Hervorhebung des Tierschutzes gegenüber den anderen Zielen des Verbandes vermochte die Kammer der Satzung des Klägers auch bei großzügiger Auslegung der an mehreren Stellen genannten tierschutzrechtlichen Aspekte nicht zu entnehmen.
Die tierschützerische Zwecksetzung der Vereinigung dürfe nicht nur eines unter mehreren Zielen sein. Der Tierschutz müsse als prägendes Ziel der eigentliche Zweck der Vereinigung sein, dem sich andere Ziele, die hiermit in Konflikt geraten könnten, im Zweifel unterzuordnen haben. Es müsse sichergestellt sein, dass die Anerkennung im Hinblick auf die aus ihr folgenden Klage-, Mitwirkungs- und Informationsrechte interessenskollisionsfrei erfolge....."
Folgerichtig:
"...Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden." http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_151217/index.php
D,h. -> Dei Berufung ist (erst mal) ausgeschlossen.
kurz - lieber das Geld dafür - Merke: - Ohne Schuß - kein Jus;) -
In ein paar gute Klare & Pilsken investieren. https://youtu.be/3G2NlzLuyho
Besser ist das;!!))