Urteil des Verfassungsgerichts: Bayerns Windkraftbremse zulässig
Erfolg für Gegner der Windkraft in Bayern: Die sogenannte 10h-Regel verstößt nicht gegen die Verfassung des Freistaats.
In Bayern bleibt nun kaum mehr Raum für den Neubau von Windkraftanlagen. Die Abstandsregel bemisst sich an der Gesamthöhe der Anlage, die im Binnenland heute üblicherweise an die 200 Meter heranreicht (etwa 140 Meter Nabenhöhe plus 60 Meter Flügellänge). Der Anwalt der Staatsregierung hatte zwar angeführt, der Platz in Bayern werde trotz der Regelung noch für mehr als 200 Windräder ausreichen. Doch diese Zahl dürfte Fiktion sein, da sie nicht berücksichtigt, dass sich nicht jeder theoretische Standort eignet, etwa weil er zu windschwach ist oder im Naturschutzgebiet liegt.
Zudem wären 200 Anlagen nicht gerade viel: In Bayern standen Ende des vergangenen Jahres 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 1.900 Megawatt. Im Jahr 2015 wurden 143 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 372 Megawatt errichtet. Damit stand der Freistaat immerhin auf Platz fünf in der Länderstatistik.
Möglich wurde der Erlass der 10h-Regel, nachdem die Bundesregierung durch einen Zusatz im Baugesetzbuch die Länder ermächtigt hatte, entsprechende Abstandsregelungen in ihre Bauordnungen aufzunehmen. Bayern hatte von dieser Klausel Gebrauch gemacht, die Opposition klagte. Nach der Niederlage sieht der Bundesverband Windenergie (BWE) das Land „von der Energiewende abgeschnitten“.
Der Freistaat müsse „künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden“, sagte Raimund Kamm vom BWE in Bayern. Hingegen begrüßten Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Gerichts: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé