piwik no script img

Urteil des OLG StuttgartFrei von Rechtsfehlern

Die Revision der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist gescheitert. Damit ist die 59-Jährige rechtskräftig wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt.

STUTTGART afp | Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker ist mit ihrer Revision zum Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gescheitert. Dies teilte das Stuttgarter OLG am Mittwoch mit. Demnach sei das Urteil frei von Rechtsfehlern und die Revision unbegründet.

Becker war im vergangenen Juli für schuldig befunden worden, das RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.

Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente, die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in seiner Urteilsbegründung dargelegt.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Frei von Rechtsfehlern? Na das ist ja schön. Fein, daß sich unsere korrupte Schweine-Justiz selber den Persilschein ausstellen kann.