Urteil des OLG Stuttgart: Frei von Rechtsfehlern
Die Revision der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist gescheitert. Damit ist die 59-Jährige rechtskräftig wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt.
STUTTGART afp | Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker ist mit ihrer Revision zum Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gescheitert. Dies teilte das Stuttgarter OLG am Mittwoch mit. Demnach sei das Urteil frei von Rechtsfehlern und die Revision unbegründet.
Becker war im vergangenen Juli für schuldig befunden worden, das RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.
Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente, die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in seiner Urteilsbegründung dargelegt.
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