Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Piloten müssen nicht mit 60 aufhören
Die Deutsche Lufthansa darf ihre Piloten nicht mehr ab 60 Jahren in den Zwangsruhestand schicken. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis am Dienstag als Diskriminierung verworfen.
LUXEMBURG dpa | Piloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09).
Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.
Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.
Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland gelten.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert