Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wahlrecht verfassungswidrig
Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Dies urteilt das Bundesverfassungsgericht.
KARLSRUHE rtr | Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2 BvE 9/11)
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2008 erarbeitet worden. Das Gericht hatte damals im Streit um das sogenannte negative Stimmgewicht eine Reform bis Juli 2011 verlangt. Im Dezember 2011 und damit fünf Monate später war das neue Wahlrecht dann in Kraft getreten.
Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen die Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe.
Leser*innenkommentare
Dilletantismus?
Gast
Die Regierung hat versucht, die CDU/CSU Überhangmandate beizubehalten ohne auf eine Länderverechnung zu verzichten, da sonst FDP-Stimmen z.B. in Bremen wertlos wären. Außerdem musste man das negative Stimmgewicht beseitigen.
Das alles in den Maßgaben des vorherigen Urteils.
Man hat Grenzen ausgetestet, wie weit man nach BVerfG gehen kann. Und tatsächlich ist das Urteil teilweise schwammig. Warum sollen 15 Überhangmandate gehen, aber nicht mehr oder weniger.
Also. Dilletantismus? Fahrlässigkeit?
Unterschätzen sie nicht die Expertise des zuständigen Innenministeriums, Kohorten zugezogener Professoren für Staatsrecht und ein Parlament, dessen Hauptberufsgruppe Juristen sind.
Das war Vorsatz.
duke
Gast
Ich bin ja für ein Three-Strikes-Verfahren für Abgeordnete:
Dreimal einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt und sie müssen ihr Mandat niederlegen.
Spart auf Dauer viel Geld. :D
Synoptiker
Gast
Obwohl ich gegen dieses Elite-Gericht bin, weil es nicht vom Volk gewählt werden kann, finde ich seine Souveränität und Unabhängigkeit gegenüber diesem Parteien-Staat vorbildlich und sehr demokratisch. Besonders froh bin ich, dass es dieser Schwarz/Gelben-Bu-Regierung in Sachen Verfassung sagt, wo es lang geht.
Mal sehen, wie der zukünftige Kompromiss für ein neues Wahlgesetz aussehen wird.
Nordwind
Gast
War doch klar. Kein Mensch kann erwarten das ausgerechnet unsere Verfassungsverächter verfassungskonforme Gesetze zustande bringen.
Hans
Gast
Komödie und Tragödie in einem.
Hoffen wir nur, dass diese Dilettanten in der Koalition (CDU+FDP) und auch die in der Opposition (SPD+Grüne) es diesmal innerhalb der Frist und vor der Wahl schaffen. Sollte das Wahlrecht zum Zeitpunkt der Wahl verfassungswidrig sein, wird das BVerfG es auch nicht rechtzeitig schaffen, ein Äquivalent herbei zu zaubern (Die können ja nicht vorarbeiten. Und wenn, haben die ja noch mit etlichen anderen faulen Gesetzen dieser Regierung zu kämpfen) und wir hätten wieder eine offene Flanke der Demokratie, bei der im schlimmsten Falle, sollte jemand gegen das Wahlergebnis klagen, automatisch recht bekommen und damit kein Bundestag mehr zustande kommen...
Hadelich
Gast
Zum Glück haben wir ja noch das Bundesverfassungsgericht...
Wutbürger
Gast
Der Verfassungsschutz sollte sein Aujgenmerk vielleicht mal auf diese schwarz-gelbe Bundesregierung werfen, schließlich hat sie in den letzten Jahren regelmäßig gegen die Verfassung verstoßen. Und nicht die Linke, Herr Friedrich!
Burkhard Schröder
Gast
Ist es soooo schwierig, einen Link zur Entscheidung zu setzen? Ist das hier nicht "online"? Mannomann. Deutsche Medien und das Internet - das passt nicht zusammen.
Michael
Gast
Nur ein weiteres Glied in der Kette verfassungswidriger Gesetze.
Schon lange müsste es den Straftatbestand des "Verfassungsbruches" geben.
Tatsächlich wird nicht einmal ein Minister-Rücktritt fällig, wenn aus dessen Ressort ein verfassungswidriges Gesetz in den Bundestag kommt.
Und was ist mit all den Abgeordneten - immerhin oft Juristen - die für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt haben? Schlimmer kann man sich doch gar nicht für ein Bundestagsmandat disqualifizieren, als für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt zu haben.
Auch hier: Keine Folgen.
Es sei hier z.B. nochmal an den Bundesinnenminister Schäuble erinnert, der per Gesetz festschreiben wollte, das man unschuldige Menschen töten darf, wenn sie sich zur falschen Zeit am falschen Ort befinden (Luftsicherheitsgesetz).
Das war natürlich, und völlig offensichtlich, verfassungswidrig.
Das wird so lange weitergehen, bis Leute, die solches treiben, als das behandelt werden, was sie sind: Staatsgefährdend, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agierend.
Doch der Generalbundesanwalt hat wohl Wichtigeres zu tun, als Angriffe auf das Grundgesetz zu ahnden, die Verfassungsschutzämter sowieso, die müssen sich gerade selber schützen.
Wolfgang Banse
Gast
Karlsruhe hat gesprochen
Das Bundesverfassungsgericht Hüter des Grundgesetzes der Bundesrepublik-Deutschland hält das gegenwärtige Wahlrecht in wesentlichen Punkten nicht als Verfassungskonform.
Da im nächsdten Jahr 2013 dei Bundestagswahl ansteht,muss das Wahlrecht ge#ändert werden.Wenig Zeit bleibt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages,da noch andere gesetzesinitiativebn auf den Weg gebracht werden muss,was z.B.die Beschneidung von Jungen anbetrifft.
Was wäre der Standort Deutschland,wenn es nicht das Bundesverfassunggericht gäbe,im Bezug auf die garantieretn Grundrechte,die in derVerfassung der bundesrepublik-Deutschland garantiert sind.
Westberliner
Gast
Der Dilettantismus regiert uns schon seit vielen Jahren. Würden Sie von Rösler, Kauder, Merkel und so weiter ein Auto kaufen?
Ich zumindest nicht.
Krause
Gast
Wer hätte was anderes Erwartet?