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Urteil bestätigt

Das Hamburger Oberlandesgericht hat das Urteil gegen den Mopo-Redakteur Thomas Hirschbiegel wegen übler Nachrede bestätigt. Der Journalist war im vergangenen Dezember zu einer Geldstrafe von insgesamt 8160 Euro wegen übler Nachrede verurteilt worden und hatte dagegen Sprungrevision eingelegt. Er hatte im Januar 2001 in einem Artikel über angebliche Bordellbesuche des früheren Staatsrates der Innenbehörde, Wolfgang Prill, berichtet.