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Urteil: Neue Heizung

Der Austausch einer Gastherme gegen eine Zentralheizung mit Fernwärme rechtfertigt keine Mieterhöhung. Das entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Mehrere Mietparteien eines Wohnhauses hatten sich gegen einen entsprechenden „Modernisierungszuschlag“ der Hausverwaltung gewehrt. Ein Nutzen der Mieter sei bei den um bis zu 15 Prozent erhöhten Heizkosten nicht ersichtlich; der Umbau widerspreche damit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, befand das Gericht und gab den Mietern in beiden Instanzen recht. „Auf der Grundlage dieses Urteils können Mieter sogar den Austausch der Heizungen verweigern“, meint dazu Eckard Pahlke vom Mieterverein zu Hamburg.