: Urteil: Arbeit im Familienbetrieb erlaubt
Kassel (AFP) – Arbeitslose dürfen im Betrieb des Ehepartners aushelfen, ohne eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldes befürchten zu müssen. Eine Mithilfe bis zu 15 Wochenstunden ist zulässig, soweit „kein Erwerbswille und kein Erwerbszweck“ besteht. Dieses Urteil gab gestern das Bundessozialgericht bekannt. Damit bekam ein arbeitsloser Schweißer recht, der zehn Stunden pro Woche im Restaurant seiner Frau mitgeholfen hatte. (AZ:11 RAr39/97)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen