in kürze RENTNER-PECH:: Urlaubsspaß verloren
Rentner haben keinen Anspruch auf Entschädigung wegen verdorbener Urlaubsfreude. Eine Bonner Amtsrichterin entschied, Rentner könnten den Urlaub jederzeit nachholen. Das Ehepaar musste eine Ägyptenreise abbrechen, weil ihr Kreuzfahrtschiff ausgebrannt war. (dpa)
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