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in kürze ARBEITSRECHTUrlaubsanspruch

Wer ein Unternehmen erst in der zweiten Jahreshälfte verlässt, hat Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den gesamten Jahresurlaub. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil festgestellt (Az.: 7 Ca 7053/02). (dpa)

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