: Urheberrecht für Christo
Postkarten mit dem von Christo verhüllten Reichstagsgebäude genießen den Urheberschutz des Künstlers. Diese Entscheidung habe das Kammergericht in zweiter Instanz in einem Streit zwischen dem Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude sowie einem Postkartenhersteller gefällt, teilte das Anwaltsbüro des Aktionskünstlers mit. Erstmals habe ein Gericht in zweiter Instanz damit bestätigt, daß die Vervielfältigung von Fotografien des von Christo und Jeanne-Claude im Sommer 1995 verhüllten Reichstags ohne die Zustimmung der Künstler unzulässig ist, betonte Rechtsanwalt Peter Raue. Schon das Landgericht hatte befunden, daß die Verhüllung des Reichstages ein Kunstwerk sei, das nicht auf Dauer öffentlich gezeigt werden sollte. Daher dürfe es von Dritten ohne die Genehmigung des Künstlerpaares nicht verwertet werden.dpa
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