Urheberrecht bei Internet-Videos: Einbetten ist kein Verstoß
Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum Wasserverschmutzung.
dpa | Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. (Az.: I ZR 46/12)
Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film, der mittlerweile auf Youtube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite eingebaut.
Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden – in konkreten Fall Youtube.
Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im Internet für alle zugänglich war.
Unser Mittel gegen Antifeminismus
Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen
meistkommentiert