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Unternehmen sollen in die PflichtHin zu fairen Lieferketten

Die EU nimmt eine wichtige Hürde hin zu einem Lieferkettengesetz. So mancher sieht die Bundesregierung unter Zugzwang.

Containerhafen Shanghai: Lieferkettengesetz könnte Importe aus China treffen Foto: VCG/imago

Brüssel taz | Die EU hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem verbindlichen Lieferketten-Gesetz genommen. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments nahm am Mittwoch einen Initiativbericht an, der strikte Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorsieht. Sie sollen verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und die gute Regierungsführung bei ihrer Produktion und ihren Geschäftsbeziehungen zu vermeiden. Die sogenannte Due-Diligence-Strategie soll die gesamte Wertschöpfungskette umfassen.

Mit der neuen EU-Gesetzgebung soll auch sichergestellt werden, dass Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht auf dem Binnenmarkt platziert werden können. Dies könnte vor allem Importe aus China treffen.

Umstritten war bis zuletzt, ob Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus Verstößen gegen die geplanten neuen Regeln ergeben. Das letzte Wort hat indes die EU-Kommission. Das Europaparlament sieht seinen Vorstoß als Rückendeckung für Justizkommissar Didier Reynders, der derzeit an einem Gesetzesvorschlag arbeitet. Der Entwurf wird im Frühjahr erwartet.

Ein europäisches Lieferkettengesetz ersetze keine nationale Regelung, erklärte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Es verpflichte Deutschland im Gegenteil dazu, ebenfalls eine ­gesetzliche Grundlage zu schaffen. „Bundeswirtschaftsminister Altmaier muss endlich seine Blockadehaltung gegenüber dem Arbeits- und dem Entwicklungsminister aufgeben“, fordert Wölken. Der aktuelle Bericht sieht vor, dass nationale Behörden die Umsetzung des Lieferkettengesetzes überwachen sollen.

Die grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini hat sich zudem für die Möglichkeit von Sanktionen ausgesprochen. Gedacht sei an Geldbußen, aber auch an den Ausschluss von Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe oder von staatlichen Beihilfen, sagte sie der taz. „Immer mehr Menschen wünschen sich, dass die Produkte, die wir kaufen, frei sind von Menschenrechts- und Umweltverstößen“, sagt Cavazzini weiter. Das Europaparlament mache nun den nötigen Druck – und setze damit auch die Bundesregierung unter Zugzwang.

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2 Kommentare

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  • Warum Zugzwang? Eine EU-Vorgabe muss doch erst Erstellt werden und erst im Anschluss umgesetzt werden, oder?



    Persönlich würde mich interessieren, wie damit umgegangen wird, falls Anforderungen aus diesem Gesetz lokale Gesetze übertrifft. Kann jemand bestraft werden, wenn er vor Ort kein Gesetz bricht?

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    "...frei sind von Menschenrechts- und Umweltverstößen“

    Das schließt dann ja vermutlich Nordkorea mit ein, die jede Menge Ware nach China liefern und die dann letztlich hier als Billigware auf dem Markt landet.



    Nur mit den Beweisen wird das schwierig.