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Unterm Strich

Unser Thema: Geld. Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat die Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Teilwertabschreibung gefordert. Man habe mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, daß im derzeit diskutierten Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz die Teilwertabschreibung zwar formal erhalten bleibe, für Buchhandel, Verlage und Galerien aber faktisch nicht mehr anwendbar sei, erklärte der Kulturrat gestern. Bisher hätten Bücher und Kunstwerke erst nach dem tatsächlichen Verkauf versteuert werden müssen. Der Gesetzentwurf sehe vor, daß Buchhandlungen, Verlage und Galerien ihre Lagerbestände sofort zum Einkaufswert versteuern müßten, ob sie zu verkaufen seien oder nicht. Der im Gesetzentwurf formulierte Teilwertbegriff laufe damit ins Leere. Es könne nicht angehen, daß sich die Bundesregierung in Brüssel für die Buchpreisbindung einsetze und in Bonn die Existenzbedingungen für Buchhandel und Verlage verschlechtere.

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