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Unter WasserSchlammgepeitzgt

■ Auch Steinbeißer sind FFH-geschützt und fühlen sich wohl an der Weser

Bremen hat einen bemerkenswerten Burschen berühmt gemacht. Er hat ein fransiges Mundwerk, kann mit dem Darm atmen, wühlt im Modder herum und ist ein Fisch: der Schlammpeitzger. Doch nicht nur der scheint sich hier wohl zu fühlen. Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten macht deutlich, dass auch der Steinbeißer – gewissermaßen der kleinere Bruder – in Bremen in außergewöhnlicher Zahl vorkommt.

„Die Bestände sind überregional bedeutsam“, so Jörg Scholle, der gestern die durch das Land geförderte Untersuchung präsentierte. Die gefährdeten Kleinfische gelten nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als „Arten gemeinsamen Interesses“, die Gebiete daher als besonders schützenswert nach Brüssel zu melden.

Schlammpeitzger und Steinbeißer hatten die Gutachter bei ihren Exkursionen ins Grüne also besonders im Blick. Mit einem Elektrofischereigerät – einem spannungsreichen Kescher – habe man einen Monat lang zehn von insgesamt 1.000 Kilometer Gräben im Bremer Blockland, im Werderland und Niedervieland abgefischt, berichtete Scholle. Die Biologen wollten sich so ein Bild der dortigen „Kleinfisch-Fauna“ verschaffen. Gezählt und vermessen haben sie neben den oben genannten Arten noch verschiedene Stichlinge und auch den einen oder anderen Gründling. Der Steinbeißer war dabei – auch im Bundesvergleich – sehr häufig vertreten: In der Stromer Feldmark etwa war er die dritthäufigste Fischart. Hochgerechnet sind hier pro Hektar 1.500 der zeigefingerlangen Tierchen unterwegs. Neben dem Hollerland als Schlammpeitzger-Eldorado besitzt Bremen damit weitere FFH-würdige Gebiete.

Damit sich die Kleinfische in ihrer Ersatzheimat – früher lebten sie in Altarmen und anderen natürlichen Gewässern – auch weiterhin wohl fühlen, müssen die Gräben schonend gepflegt werden. Der Steinbeißer goutiert keine wuchernden Wasserpflanzen. Eine finanzielle Förderung der davon betroffenen Bauern ist laut BUND jedoch nur möglich, wenn die Grabensysteme als FFH-Gebiete bei der EU angemeldet werden. hase

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