Unsichere Jobs: Bluhm hat doppelte Arbeit

Sowohl die Zukunft der Jobcenter als auch des ÖBS ist unklar. Der Senat wartet auf Gesetze der neuen Bundesregierung - und streitet intern über die ÖBS-Finanzierung.

Bei den Jobcentern sollen die Zuständigkeiten wieder zwischen Bund und Kommunen aufgeteilt werden. Wie das in der Praxis aussehen wird, ist noch unklar - das nötige Gesetz steht noch aus. Bild: AP

Die neue Arbeits- und Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) steht zum Start vor zwei schwierigen Aufgaben: Sie muss den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) verteidigen und gegen ihre Überzeugung die Jobcenter umbauen. In beiden Fällen hängt sie von der schwarz-gelben Bundesregierung ab. Beim ÖBS muss sie sich zudem gegen den parteilosen Finanzsenator Ulrich Nußbaum behaupten, der das Programm für wirkungslos und zu teuer hält. Auch SPD-Fraktionschef Michael Müller sind die Kosten zu hoch.

Der ÖBS, der schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen Arbeitsplätze mit einem Bruttogehalt von mindestens 1.300 Euro verschafft, finanziert sich vor allem aus Bundesprogrammen. Streicht Schwarz-Gelb bei diesen Maßnahmen, steht der ÖBS - ein Vorzeigeprojekt der Linkspartei - vor dem Aus. Die Lücke könne nicht aus Landesmitteln geschlossen werden, hat sich Nußbaum festgelegt.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Burgunde Grosse, stellte sich anders als ihr Fraktionschef hinter die Linkspartei-Politikerin Bluhm. "Ich sehe das nicht so kritisch wie Michael Müller", sagte sie der taz. "Das eine oder andere am ÖBS ist zu kritisieren, aber nicht die gesamte Maßnahme." Die ablehnende Haltung des seit Mai amtierenden Finanzsenators Nußbaum erklärte sie damit, dass er "noch nicht genug in Berlin angekommen ist, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu erkennen". Falls die Bundesprogramme wegfallen, hält es Grosse für möglich, aus Landesmitteln 2.500 von derzeit 7.500 ÖBS-Stellen zu finanzieren.

Bei den Jobcentern hat sich Schwarz-Gelb darauf verständigt, die bisher gemeinsam von Bund und Kommunen geführten Einrichtungen wieder aufzutrennen. Das hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2007 vorgegeben. Zukünftig ist wieder allein die Bundesagentur für Arbeit fürs Arbeitslosengeld zuständig, während die Kommunen vor allem Wohn- und Heizkosten zahlen. Damit geht der einzige Aspekt an der Hartz-IV-Reform verloren, dem Bluhm und die Linkspartei Positives abgewinnen konnten: Leistungen aus einer Hand.

Bluhm hofft darauf, dass sie davon wenigstens noch "Leistungen unter einem Dach" retten kann - auch wenn Arbeitslose darunter demnächst nicht mehr einen einzigen, sondern mehrere Ansprechpartner haben. Ob das möglich ist, wie viel neues Personal nötig ist und was das kostet, ist offen, weil das entsprechende Gesetz fehlt. Eigentlich nötige inhaltliche Verbesserungen - Sozialgerichte geben vielen Widersprüchen gegen Bescheide recht - werden laut Bluhm auf der Strecke bleiben.

Da die Reform laut Verfassungsgericht Ende 2010 abgeschlossen sein muss, fordert Bluhm von Schwarz-Gelb, das nötige Gesetz im Dezember zu beschließen. Eines ist für sie bei allen Unwägbarkeiten ganz klar: "Es kommt in jedem Fall eine teure Doppelstruktur dabei heraus."

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