: Ungültige Kündigung
Arbeitsgericht gibt Gesundheitswissenschaftler Recht, der für die Stasi gearbeitet haben soll
BERLIN taz ■ Der renommierte Gesundheitswissenschaftler Rolf Rosenbrock darf wieder am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) arbeiten. Das Berliner Arbeitsgericht erklärte gestern seine fristlose Kündigung für ungültig. Diese hatte das WZB mit dem dringenden Verdacht begründet, dass Rosenbrock von 1979 bis 1987 unter dem Decknamen „IM Mauer“ für die Stasi tätig gewesen sei und interne Unterlagen des WZB weitergegeben habe.
Das WZB stützt seinen Verdacht auf die Auswertung der Datenbank Sira, die als elektronisches Posteingangsbuch der Stasi gilt, einen Vermerk des Generalbundesanwaltes sowie Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Aus Sicht des Gerichts handelt es sich bei diesen Materialien aber nicht um objektive Tatsachen, wie sie zur Begründung einer so genannten Verdachtskündigung notwendig sind. Über die Frage, ob Rosenbrock für die Stasi gearbeitet hat, urteilte das Gericht nicht. Der Gesundheitswissenschaftler, der die Vorwürfe bestreitet, will nach dem Urteil auch seine Beratertätigkeit im Sachverständigenrat des Bundesgesundheitsministeriums wieder aufnehmen. SAM
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