Unfall mit Todesfolge: Radfahrer stirbt durch Autotür
Ein Radfahrer wird auf die Fahrbahn geschleudert. Der 55-Jährige stirbt an den Unfallfolgen. Verursacher des Crashes ist ein Diplomat.
Der am Dienstagabend in Neukölln durch eine geöffnete Autotür schwer verletzte Fahrradfahrer ist an den Folgen des Unfalls gestorben. Der 55-Jährige war gegen 23 Uhr auf der Hermannstraße, Ecke Kienitzer Straße, unterwegs. Dabei wurde er durch eine sich vor ihm öffnende Fahrertür eines Porsche Cayenne überrascht.
Nach Angaben der Polizei hielt das Auto auf einem Radfahrschutzstreifen im direkten Halteverbot, als der Fahrer abrupt die Tür aufriss und damit den letztlich tödlichen Unfall verursachte. Der Radfahrer prallte gegen die geöffnete Tür. Bei dem dadurch verursachten Sturz erlitt er schwere Kopfverletzungen und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Dort starb er am Mittwoch. Der Radfahrer trug laut Polizei keinen Fahrradhelm. Der 55-Jährige ist der 13. Verkehrstote dieses Jahres. Bisher sind drei Motorradfahrer, drei Autoinsassen, vier Fußgänger, zwei Radfahrer und ein weiterer Mensch gestorben.
Normalerweise würde in einem solchen Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ermittelt, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag der taz. Bei dem Unfallverursacher handelt es sich jedoch um einen 50-jährigen saudischen Diplomaten, der Immunität vor Strafverfolgung genießt. Damit drohen ihm für die Verursachung des Unfalls keine rechtlichen Konsequenzen. „Das mag erschütternd sein, ist aber eine Grundvoraussetzung für unser völkerrechtliches Zusammenleben“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin.
An sie wurde der Fall übermittelt. Aufgrund der Sachlage wird ein solches Verfahren aber ohne Strafverfahren eingestellt. „Da sind uns rechtlich die Hände gebunden“, betonte Steltner.
Auswärtiges Amt protestiert
Das Auswärtige Amt hat unterdessen reagiert. Es schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. „Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind“, hieß es aus dem Amt. Als mögliche Schritte bei strafrechtlichen Ermittlungen wurden etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung des Diplomaten genannt.
Das Gefährden eines Radfahrenden beim Öffnen der Autotür ließe sich einfach vermeiden: Öffnet man die Fahrertür nicht wie gewohnt mit der Linken, sondern mit der rechten Hand, dreht man automatisch den Oberkörper. Das ermöglicht einen Schulterblick, bei dem man gegebenenfalls vorbeifahrende Personen rechtzeitig sieht.
Am heutigen Donnerstag um 18 Uhr veranstaltet der Volksentscheid Fahrrad eine Mahnwache am Unfallort.
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