Umwelthilfe-Klage gegen Dieselautos: Vorerst kein Fahrverbot in Frankfurt
In über 30 Fällen klagt die Deutsche Umwelthilfe für ein Fahrverbot in Städten. Vom juristischen Dämpfer in Frankfurt am Main bleibt sie unbeeindruckt.
Einen juristischen Dämpfer kassierte die Umwelthilfe am Dienstag in Hessen. In Frankfurt am Main wird es bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine Diesel-Fahrverbote geben. Die DUH hatte hier per Eilantrag durchsetzen wollen, dass die Verbote trotz des laufenden Rechtsstreits schon zum 1. Februar 2019 greifen, scheiterte damit aber. Gleichzeitig ließ der hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen „ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit“ zu.
Resch zeigte sich unbeeindruckt. Dass der Rechtsstreit in die zweite Instanz gehe, sei üblich. Der Eilantrag sei ein „Test“ gewesen, um zusätzlichen Druck zu machen, meinte er. Es stünden noch 22 Städte mit Überschreitung des EU-Grenzwertes für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid aus. Er hoffe, dass die außergerichtliche Einigung in Darmstadt aus der vergangenen Woche ein Vorbild werden könne. Notfalls lasse man aber „durchentscheiden“.
Für einige Städte haben Gerichte bereits angeordnet, Fahrverbote für ältere Diesel in die sogenannten Luftreinhaltepläne aufzunehmen. In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt, in Stuttgart tritt zum Jahreswechsel ein Fahrverbot in Kraft. Am Montag hatte die DUH bekanntgegeben, dass sie nun auch in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal rasche Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung bis hin zu Fahrverboten erzwingen wolle.
Verfahrenskosten deckt DUH aus Spenden
Streit gibt es darum, wie die Fahrverbote überprüft werden sollen. Die Bundesregierung plant eine automatisierte Kontrolle über Nummernschilder. Autos, die nach einem Software-Update oder einer Hardware-Nachrüstung der Abgasreinigung im Alltag weniger als 270 Milligramm NO2 pro Kilometer ausstoßen, sollen von Fahrverboten ausgenommen sein. Auch Diesel der relativ neuen Abgasnorm Euro-6 sollen nicht betroffen sein, unabhängig vom konkreten NO2-Ausstoß.
Die CDU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, prüfen zu lassen, ob die klagefreudige DUH weiter als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Würde dieser Status aberkannt, wären unter anderem Spenden an den Verein nicht mehr steuerlich absetzbar. Kritiker nennen die DUH oft „Abmahnverein“. Resch betonte, die Kosten für die Diesel-Gerichtsverfahren decke der Verein aus privaten Spenden.
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