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Umstrittener Komiker DieudonnéGericht erlaubt Auftritt

Der Humorist Dieudonné darf auftreten. Das Gericht schmettert ein Auftrittsverbot ab. Über den Vorwurf des Antisemitismus schweigen die Richter.

Dieudonné bei einem Auftritt im Jahr 2004. Bild: dpa

PARIS taz | Das Verwaltungsgericht von Nantes hat am Donnerstag einer Eingabe des Komikers Dieudonné M’bala M’bala Recht gegeben und das gegen ihn in der westfranzösischen Stadt verhängte Auftrittsverbot für unzulässig erklärt. Die Richter mussten sich mit einer dringlichen Beschwerde der Anwälte gegen die Anordnung der Präfektur befassen. Zum antisemitischen Charakter der Oneman-Show mussten sie sich nicht äußern.

Unklar war am Donnerstagnachmittag, ob die für den Abend im Saal Zenith in einem Vorort von Nantes vorgesehene Aufführung noch über die Bühne gehen konnte. In Erwartung eines positiven Entscheids hatte Dieudonné bereits seine Fans und die Zuschauer mit Tickets für seine Show aufgerufen, sich vor dem Zenit einzufinden. Schon vorher hatten seine Anwälte angekündigt, sie würden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um sich im Namen der „künstlerischen Meinungsfreiheit“ gegen Auftrittsverbote zu wehren.

Nach Nantes müssen auch Gerichte in Orléans und Tours über die Rechtmäßigkeit der behördlichen Bühnenverbote für Dieudonné urteilen. In Frankreich bedeutet das Verdikt von Donnerstag eine peinliche Desavouierung der politischen Behörden durch die Justiz. Besonders blamiert ist Innenminister Manuel Valls, der in einem Rundschreiben die Präfekten aufgefordert hatte, die Spektakel Dieudonnés wegen Störung der öffentlichen Ordnung zu untersagen. Staatspräsident François Hollande hatte sich explizit hinter ihn gestellt.

In gewisser Hinsicht hatte der umstrittene „Humorist“ bereits vor dem Entscheid von Nantes einen klaren Punktesieg gegen eine Regierung erzielt, die ihn wegen seiner antisemitischen Sprüche auf der Kabarettbühne zum Schweigen bringen will: In Frankreich ist gegenwärtig überall nur noch von ihm die Rede. Und anstatt wegen seiner geschmacklosen Witze zum Thema Holocaust geächtet zu werden, bekommt Dieudonné dank Internet ein Millionenpublikum.

Die Regierung hat aber noch ein paar Pfeile im Köcher. Gegen Dieudonné läuft eine gerichtliche Untersuchung, weil er auf betrügerische Weise seine Insolvenz organisiert und sein Vermögen heimlich nach Kamerun transferiert habe. Darauf stehen im Höchstfall drei Jahre Haft.

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3 Kommentare

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  • U
    Umstrittener

    Mit Witzen zum Holocaust bekommt man bei Arabern in Frankreich viel Zustimmung. In der taz nur wenn man nicht weiss ist.

  • G
    Gast

    Die Information scheint mir veraltet (siehe etwa lefigaro.fr).

  • M
    Mehdi

    Nicht mehr! Der Conseil d'Etat (Höchstes Verwaltungsgericht Frankreichs)hat gerade die Vorschrift der Verwaltungsgericht in Nantes abgebrochen, und den Verbot bestätigt.

    Weitere Fälle kommen bald,da der Verbot keine generelle Geltung hat.

    Die Regierung wird jede künftige Show verwaltungsmässig verbieten lassen, und Dieudonnés Anwälte werden jedesmal versuchen, den Verbot vom lokalen Verwaltungsgericht aufheben zu lassen.

    Doch ist den Urteil des Conseil d'Etat grosser Bedeutung: jeder Richter weiss nun, was die höchste verwaltungsrichtliche Autorität in dem Fall von Nantes für gerecht hält, und ihre Meingung wird die richter stark beeinflussen.

    Mehdi