Umstrittene Coronaregel: Gerichte kippen Beherbergungsverbot
In Baden-Württemberg und Niedersachsen wird das Beherbungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten aufgehoben. Auch Sachsen setzt die Regel außer Kraft.
Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Coronatests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Coronatest erlangen könnten.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Um das Beherbergungsverbot hatte es in den letzten Wochen bereits Streit gegeben. Am Mittwochabend war Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident:innen der Länder zusammengekommen, um über einheitliche bundesweite Regeln zu sprechen, es sollte auch um das Beherbergungsverbot gehen. Die Runde traf allerdings in dieser Hinsicht keine konkreten Beschlüsse, sondern entschied abzuwarten.
Am Donnerstagmittag kündigte außerdem Sachsen an, das Beherbergungsverbot aufzuheben. Das teilte die Landesregierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat mit. Die Regelung soll ab Samstag nicht mehr gelten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Migrationsdebatten
Fachkräfte rein
Das dritte Geschlecht
Mein Leben als „X“
Spendenrekord im Wahlkampf
CDU bekommt fast zehnmal so viele Großspenden wie SPD
Mögliches Ende des Ukrainekriegs
Frieden könnte machbar sein
Forschung zu Klimabewegung
Wie radikale Gruppen der Klimabewegung nutzen
Evangelische Kirche im Osten
Wer will heute noch Pfarrer werden?