Umlage für Ökostrom: Noch mehr Ausnahmen
Nächstes Jahr werden 1.550 Betriebe von der EEG-Umlage befreit. Darunter sind auch Schokoladenfabriken und Schlachthöfe. Privathaushalte zahlen daher mehr.
BERLIN taz | Immer mehr Unternehmen müssen höhere Stromkosten nicht zahlen, weil sie von der Ausnahmeregelung beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren. Nach Informationen des Spiegel sollen im kommenden Jahr rund 1.550 Betriebe von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden, bei einigen hundert weiteren Betrieben dauere die Prüfung der Anträge noch an. In diesem Jahr profitierten bereits knapp 780 Firmen von der Ausnahmeregelung.
Die EEG-Umlage ist das zentrale Instrument zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Stromerzeugung. Das Prinzip: Den Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen werden auf Jahre hinaus festgelegte Preise für jede erzeugte Kilowattstunde bezahlt, selbst wenn der Strom gar nicht gebraucht wird, weil etwa bei nächtlichem Sturm das Angebot die Nachfrage übersteigt. Die Differenz zwischen Marktpreis und dem festgelegten Preis müssen die Verbraucher bezahlen – per EEG-Umlage.
Allerdings zahlen nicht alle Verbraucher die volle EEG-Umlage. Viele Großverbraucher sind davon weitgehend ausgenommen. Mit dieser Ausnahmeregelung will die Bundesregierung stromintensive Industrien, etwa die Aluminiumproduzenten, schützen, die um ihre internationale Konkurrenzfähigkeit fürchten.
Um in den Genuss der Ausnahmeregelung zu kommen, müssen die Betriebe einen hohen Stromverbrauch und einen hohen Anteil der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung nachweisen. Dieser Nachweis gelingt nun offenbar immer mehr Firmen. Das bedeutet auch: Je mehr Firmen von der EEG-Umlage befreit sind, umso tiefer müssen Privathaushalte und die nicht energieintensiven Firmen in die Tasche greifen.
Vattenfall und RAG von Umlage befreit
Kritisiert wird deshalb häufig, dass auch viele Firmen in den Genuss der EEG-Umlagebefreiung kommen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. So befinden sich laut Spiegel auf der aktuellen Liste auch Kohlegruben der Energiekonzerne RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof sowie regionale Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, Solar- und Bioenergiefirmen.
Allerdings kann man Firmen kaum vorwerfen, in den Genuss der Ausnahmen kommen zu wollen; das ist betriebswirtschaftlich rationales Verhalten. Wer daran etwas ändern will, muss die Ausnahmeregelung zielgenau verschärfen – oder abschaffen.
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