Umfrage unter gewaltbetroffenen Müttern: Drohungen auch nach der Trennung
Für Mütter, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, geht die Schikane nach der Trennung weiter. Das zeigt eine neue Studie von Terre des Femmes.
Der Bericht ist einer von 848 Frauen, welche die Organisation Terre des Femmes online zu Gewalt nach Trennungen und in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten befragte. Die Ergebnisse der Umfrage wurden am Dienstag in Berlin vorgestellt. Der Kontakt zu den Frauen wurde über Frauenhäuser, Beratungsstellen und ähnlichen Netzwerken hergestellt. Terre des Femmes räumte ein, dass deshalb vor allem Erfahrungen von Frauen Eingang in die Umfrage gefunden haben, die Zugang zu Hilfsangeboten haben und kaum vor sprachlichen oder kulturellen Barrieren standen. Die Umfrage sei bundesweit die erste zu den Erfahrungen gewaltbetroffener Mütter unter dem derzeit geltenden Umgangs- und Sorgerecht.
Fast 70 Prozent der Teilnehmerinnen gaben dabei an, dass der Vater des gemeinsamen Kindes ihnen drohte, das Sorgerecht gerichtlich zu entziehen. In 44 Prozent der Fälle kam es tatsächlich dazu, dass der Expartner dies versuchte. Aber auch die in Umgangs- und Sorgerechtsstreits involvierten Institutionen wie das Familiengericht oder das Jugendamt erschwerten die Situation der befragten Mütter. Mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen gab an, dass ihnen Vorwürfe der Erziehungsunfähigkeit oder einer zu engen Mutter-Kind-Bindung gemacht worden seien. Eine Teilnehmerin schrieb: Man werfe ihr vor, sie sei nicht in der Lage, „den Kontakt zwischen meinem Kind und dem biologischen Vater zuzulassen – dem Mann, der mich vergewaltigt hat.“
Die Ampel plant Reform des Familienrechts
Im Januar hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte für seine geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorgestellt. Die Umfrage habe damit jedoch nicht konkret zu tun, sagte Johanna Wiest von Terre des Femmes – sie beziehe sich auf das aktuell geltende Recht. Buschmanns Eckpunkte sehen unter anderem vor, dass unverheiratete Väter, die den gleichen Wohnsitz wie die Mütter haben, durch eine einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erhalten können. Mütter könnten hiergegen Widerspruch einlegen. Bei häuslicher Gewalt soll ein gemeinsames Sorgerecht allerdings ausgeschlossen werden. Bis zur Sommerpause soll der Gesetzentwurf fertiggestellt und veröffentlicht werden, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag.
Terre des Femmes fordert von der Bundesregierung, dass der Gewaltschutz betroffener Mütter künftig priorisiert werden müsse. Eine klare Definition des Kindeswohlbegriffs fehle generell und werde in Umgangs- und Sorgerechtsverhandlungen bislang im Gegenteil sehr willkürlich verwendet, sagte Johanna Wiest. Außerdem sollen Mitarbeiter:innen von Behörden und Gerichten zu Schulungen und Weiterbildungen zu häuslicher Gewalt verpflichtet werden.
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