Ukraine-Flüchtlinge in Berlin: Gehörlose fordern Bleiberecht
180 gehörlose Geflüchtete sollen nach Köln, doch sie wollen bleiben. Nur Berlin biete ihnen Perspektiven – zudem habe es Franziska Giffey versprochen.
Konkret geht es um rund 180 Menschen, die Ende Februar nach Berlin geflohen sind. Nach Auskunft von Clara Belz, Flüchtlingsbeauftragte des Gehörlosenverbands Berlin, der sich um die Menschen kümmert, kommen die meisten aus Kiew oder Dörfern ringsum, wo sie in eigenen Wohnungen gelebt haben. „Es sind traumatisierte und chronisch Kranke darunter“, schrieb sie der taz – das Interview mit der Gehörlosen wurde in Schriftform geführt.
Zunächst wurde die Gruppe vom Landesflüchtlingsamt (LAF) im Hotel Allegra und dem Jugendgästehaus der Stadtmission in Mitte untergebracht. Für die Kinder gibt es laut Belz bereits Zusagen für die Gehörlosenschule im Westend, einige Erwachsene hätten Arbeitsplätze in Aussicht, unter anderem an dieser Schule. Dessen ungeachtet wurde der Gruppe Ende März vom Mitarbeitenden des LAF eröffnet, dass sie nicht in Berlin bleiben, sondern nach Köln weiterreisen sollten. Auch dort gebe es Gehörlosen-Kitas und -Schulen, einen Verband, der sich kümmern würde, kurz: „Eine schnelle Einbindung in die Gehörlosen-Community“ sei möglich, so Kippings Sprecher Stefan Strauss zur taz.
Die Gruppe sei damit völlig überfahren worden, stellt Belz die Sache dar. Das LAF sei sehr kurzfristig und ohne eigenen Gebärdendolmetscher gekommen, die Helfer*innen vom Verband hätten übersetzen müssen. „Das hat den Leuten Angst gemacht.“ Es sei nur von einem Hotel in Köln die Rede gewesen, und es habe keine Zusage gegeben, dass man dort zusammenbleiben könne.
Zusagen aus der Politik
Unverständnis herrschte wohl auch, weil es laut Belz die Zusage der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) gab, dass die Gruppe in Berlin bleiben könne. Tatsächlich liegt der taz eine Mail des SPD-Abgeordneten Lars Düsterhoff an Belz vom 22. März vor, laut der er und Giffey der Meinung sind, dass die Menschen „natürlich in Berlin bleiben müssen“, weil es hier „die deutschlandweit besten Strukturen“ gebe. Dazu gebe es auch schon Absprachen mit LAF und Sozialverwaltung.
Aus all diesen Gründen weigerte sich am 1. April ein Großteil der Gruppe, zu gehen, nur 18 Personen fuhren nach Köln. Das Hotel in Mitte musste die Gruppe am 4. April verlassen, der Senat hatte alle für Geflüchtete angemieteten Hostels und Hotels gekündigt. Rund 80 Gehörlose kamen ins Containerdorf nach Buch, der Rest kam laut Flüchtlingsrat privat unter, teilweise auch in Potsdam.
Classen wirft der Politik vor, die Gruppe mit Druck dazu bringen zu wollen, das Kölner „Angebot“ anzunehmen. So habe man Personen der Gruppe vorige Woche auf Druck des LAF beim Sozialamt Pankow die Auszahlung des Taschengelds nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verweigert.
Diesen Montag kamen erneut rund 40 Personen der Gruppe zum Amt in die Fröbelstraße in Prenzlauer Berg. Fast hätten sie wieder kein Geld bekommen. Auf Drängen der Geflüchteten sowie von Belz und Classen erschien schließlich Sozialstadträtin Cordelia Koch (Grüne) und verkündete, „ab morgen“ finde eine einmalige Auszahlung statt – aus Lottomitteln. „Die in besonderem Maße vulnerable Gruppe von gehörlosen Geflüchteten darf nicht im Behördendschungel zerrieben werden“, sagte Koch der taz.
Unterricht in Muttersprache
Wie geht es nun weiter? Die Gehörlosen wollen als Gruppe hier bleiben. Laut Belz haben sie bereits Kontakte in die hiesige Community geknüpft, zudem gebe es nur hier bestimmte Fördermöglichkeiten: „Das Besondere an der Berliner Schule ist, dass die Kinder zunächst in ihrer Muttersprache (russische Gebärdensprache) unterrichtet werden können, um dann den sauberen Übergang zur deutschen Sprache zu ermöglichen“, erklärt sie. Wegen der russischen Gebärdensprache, die niemand sonst hier spreche, sei man als Gruppe zudem aufeinander angewiesen.
Kippings Sprecher wiederum verweist auf die begrenzten Möglichkeiten Berlins, eine so große Gruppe mit speziellen Bedürfnissen adäquat unterzubringen. „Um eine bestmögliche und auch finanzierte Inklusion über die nächsten Jahre für diese Menschen zu ermöglichen, ist die Beteiligung verschiedener Bundesländer bei der Aufnahme von Menschen mit Behinderungen notwendig.“ Den Vorwurf, „es handele sich dabei um eine Abschiebung oder gar eine Deportation, weisen wir auf das Schärfste zurück“.
Auch Kipping hatte zuletzt wiederholt erklärt, sie wolle ein transparentes Vorgehen und keine Politik nach „Gutsherrenart“ – dass also der bleiben dürfe, der Politiker*innen kenne oder seine „Partikularinteressen“ durchzusetzen verstehe. Welche Regeln aktuell für eine Zuweisung nach Berlin gelten, hat der Senat vorige Woche beschlossen: Danach dürfen Ukraine-Flüchtlinge hier bleiben, wenn sie eine Zusage für eine Wohnung (für mindestens 6 Monate), eine Arbeit oder Verwandte in der Stadt haben. Laut Classen wurde den Gehörlosen davon nichts gesagt. „Es gab keine Informationen, man wollte sie einfach nur weg haben.“ Einige hätten hier Verwandte, Arbeits- oder Wohnungsangebote.
Dass es in dem Fall mindestens bei der Kommunikation gehapert hat, weiß man wohl auch in der Sozialverwaltung. Am Mittwoch, so Kippings Sprecher, gebe es eine Informationsveranstaltung für die Gruppe: mit einem „neutralen“ Gebärdensprachdolmetscher.
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