Überwachung aus der Luft: Kleiner Spion im Testflug
Um den Einsatz von ferngesteuerten Video-Drohnen ist in Niedersachsen ein Datenschutzstreit entbrannt. Polizei versäumte die Vorkontrollen beim Datenschützer.
Sie ist leise. Schon in einigen Metern Höhe ist für einen Menschen das Surren nicht mehr zu hören. Das 680 Gramm schwere Gerät kann eine Mini-Kamera oder eine Messsonde an Bord aufnehmen. Um die ferngesteuerte Drohne, die sich in Niedersachsen seit eineinhalb Jahren im Testbetrieb befindet, ist nun ein Disput entbrannt. "Der Testbetrieb verstößt gegen das Datenschutzgesetz", sagt der Sprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Michael Knaps. Der Sprecher des Innenministeriums Klaus Engemann winkt ab. "Der Datenschutzbeauftragte der zentralen Polizeidirektion hat im Januar 2009 gegen den Einsatz keine Einwände erhoben."
Zu Beginn des Testbetriebes des unbemannten Luftfahrzeug (UAS - Unmanned Aerial System) hatte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) leuchtende Augen. Er sprach von einem "Quantensprung" in der Polizei- und Feuerwehrarbeit. "Ein mit Kamera oder Gas- und Sensorentechnik ausgestattetes UAS kann den Einsatzkräften hilfreiche Dienste leisten", sagte Schünemann. Etwa bei der Verfolgung von flüchtigen Straftätern in Mais- und Getreidefeldern, zur Erkundung von giftigem Rauch bei Großbränden oder zur Aufklärung und Vorbereitung von Einsätzen des Sondereinsatzkommandos (SEK). Auch bei großen Demonstrationen wie den Castortransporten nach Gorleben und dem üblichen Katz- und Maus-Spiel zwischen Atomkraftgegnern und der Polizei soll das "fliegende Auge" die Polizisten vor Überraschungen bewahren. "Wir testen das Gerät, wenn das SEK den Einsatz bei einem Banküberfall oder Geiselnahme übt", sagt Engemann. In der realen Polizeiarbeit sei das Gerät zur Erkundung von Gefahrenschwerpunkten eingesetzt worden. Bei städtischen Demonstrationen soll der Mini-Helikopter nicht zum Einsatz kommen. "Das wäre zu gefährlich, da son Teil kreisen zu lassen", sagt Engemann.
Der Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hält aber schon den Testbetrieb für unzulässig, sagte er NDR 1 Niedersachsen. "Es besteht die Gefahr, dass die Kamera direkt in Wohnungen hineinfilmt", kritisierte Wahlbrink. "Das wäre ein verbotener Eingriff in die Privatsphäre."
Der Einsatz des "fliegenden Auges" sei zwar zulässig, ergänzt Wahlbrinks Sprecher Knaps gegenüber der taz. Es sei aber zu behandeln wie eine stationäre Kamera im öffentlichen Raum. Deshalb hätte eine Vorkontrolle und Verfahrensbeschreibung erfolgen müssen: Was ist der Zweck des Einsatzes, was für eine Zoom-Technik und was für Datenschutzregeln sind vorhanden, damit keine Kennzeichen oder Gesichter gescannt werden. "Das ist nicht passiert", sagt Knaps.
Momentan könne mit dem filmenden Mini-Helikopter Missbrauch betrieben werden, so Knaps. "Wer ist in diesem Hotelzimmer abgestiegen oder wer räkelt sich gerade auf der Liege im Kleingarten." In einem Brief an das Innenministerium verlangen die Datenschützer Auskunft, was mit den in Hannover und Oldenburg stationierten Drohnen gefilmt worden ist.
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