■ Überhang: Kein Eilverfahren
Karlsruhe (dpa) – Im Streit um die 16 Überhangmandate im neuen Bundestag werden die Grünen keine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Damit können sich alle durch Überhangmandat in das neue Parlament eingerückten Abgeordneten – zwölf von der CDU, vier von der SPD – an der für heute geplanten Wahl des Bundeskanzlers beteiligen. Die Grünen halten jedoch an der angekündigten Organklage gegen das Bundeswahlgesetz vor dem Karlsruher Gericht fest.
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