piwik no script img

■ ÜberhangKein Eilverfahren

Karlsruhe (dpa) – Im Streit um die 16 Überhangmandate im neuen Bundestag werden die Grünen keine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Damit können sich alle durch Überhangmandat in das neue Parlament eingerückten Abgeordneten – zwölf von der CDU, vier von der SPD – an der für heute geplanten Wahl des Bundeskanzlers beteiligen. Die Grünen halten jedoch an der angekündigten Organklage gegen das Bundeswahlgesetz vor dem Karlsruher Gericht fest.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen