■ US-Todesstrafe: Gas verfassungswidrig
San Francisco/Huntsville (dpa) Im US-Bundesstaat Kalifornien wird es vorläufig keine Hinrichtungen in der Gaskammer mehr geben. Eine Richterin am Bezirksgericht in San Francisco erklärte am Dienstag den Tod durch Zyanidgas als „grausame und außergewöhnliche Bestrafung“ für verfassungswidrig. Es ist das erste Urteil dieser Art durch ein Bundesgericht. Die Exekution durch eine tödliche Spritze in Kalifornien bleibt von dem Urteil unberührt.
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