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US-Todesstrafe: Fall abgelehnt

WASHINGTON ap ■ Das Oberste Gericht der USA hat es mit fünf zu vier Stimmen abgelehnt, die Hinrichtung jugendlicher Täter zu überprüfen. Die neun Richter werden sich damit nicht mit der Frage befassen, ob die Hinrichtung jugendlicher Mörder gegen das in der Verfassung festgeschriebene Verbot „grausamer und ungewöhnlicher Strafe“ verstößt. Die Entscheidung des Gerichts vom Montag war erwartet worden. Die Einzelstaaten erhalten damit mehr Zeit, die Praxis selbst zu überprüfen. Die Hinrichtung geistig zurückgebliebener Mörder hatte das Oberste Gericht im Juni überraschend wegen Verfassungswidrigkeit verboten. In den US-Staaten, in denen die Todesstrafe zulässig ist, darf diese gegen zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alte Angeklagte verhängt werden. Die Anwälte eines verurteilten Mörders, der zur Tatzeit 17 war, hatten nunmehr das Oberste Gericht angerufen. Der heute 39-Jährige sitzt seit 1982 in der Todeszelle. Die neun Richter lehnten mehrheitlich auch die Annahme eines weiteren Falles ab, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit langjähriger Haft in der Todeszelle ging.