US-Sanktionen und Gegenmaßnahmen: EU wird Trump nicht blocken können

Ein EU-Gesetz soll verhindern, dass US-Sanktionen gegen Iran auch hier greifen. Warum die Maßnahmen kaum funktionieren werden.

Besucher einer Automesse begutachten einen Mercedes

Automesse 2017 in Teheran: Damals hoffte Mercedes noch auf gute Geschäfte mit dem Iran Foto: dpa

Berlin taz | „Wer mit Iran Geschäfte macht, wird keine Geschäfte mit den USA machen“, teilte Donald Trump am Dienstag per Twitter mit – kurz nachdem die neuen Handelsbeschränkungen in Kraft traten. Eine Nachricht, die auch an europäische Unternehmen gerichtet ist. Die EU wiederum will der heimischen Wirtschaft verbieten, den Forderungen aus Washington nachzukommen – mit einem sogenannten Blocking-Statut. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Sanktionsstreit.

Was ist das überhaupt, ein Blocking-Statut?

Dabei handelt es sich um ein Abwehrgesetz, mit dem Brüssel europäische Firmen vor US-Sanktionen schützen möchte. Die EU-Verordnung trat erstmals 1996 in Kraft, um die Wirtschaftsblockade der US-Regierung gegen Kuba zu unterlaufen. Damit verbot man den heimischen Unternehmen, dem Handelsverbot mit dem Karibikstaat nachzukommen. Seit Dienstag gilt sie auch für alle neuen Beschränkungen der Trump-Regierung für den Iran. Damals wie heute ist man in Brüssel der Meinung, dass die hiesige Wirtschaft EU-Gesetzen unterliegt und nicht US-amerikanischen.

Und wenn EU-Unternehmen den US-Sanktionen trotzdem nachkommen?

Theoretisch drohen den Unternehmen dann ihrerseits Sanktionen. Aber das ist unwahrscheinlich. Die Strafandrohung könnte eher zum Einsatz kommen, wenn eine US-Firma deutsche Handelspartner zu einer Selbstverpflichtung drängen möchte, nicht mit Iran zu handeln.

Gibt es denn Kompensationen für Unternehmen, die nach US-Recht bestraft werden?

Hier bleibt die EU-Kommission vage. Im Statut ist zwar von Entschädigungen die Rede, zahlen soll sie aber die „verursachende Person“ – und damit eben nicht Brüssel. Es dürfte unmöglich sein, Kompensation von US-Firmen oder gar US-Behörden zu erhalten.

Welche Auswirkungen haben die neuen Sanktionen auf das Irangeschäft europäischer Unternehmen?

Kurz nach Inkrafttreten der Strafmaßnahmen und des EU-Blocking-Statuts hat Daimler seinen Rückzug aus dem Iran bekannt gegeben. Einen Zusammenhang mit den US-Sanktionen stellte das Unternehmen allerdings nicht her – möglicherweise, um das neue EU-Recht befolgen zu können, ohne das Geschäft im lukrativen US-Markt zu gefährden. Die Opel-Mutter PSA wird ebenfalls nicht mehr in Teheran vertreten sein. Insofern kann das Blocking-Statut teilweise als gescheitert betrachtet werden.

Was bedeutet das für die Zukunft des deutschen Iran-Handels?

Die neuen Sanktionen ähneln den Beschränkungen, die zwischen 2012 und 2015 vor dem Atomabkommen mit dem Iran galten. Selbst in dieser Zeit betrug das Handelsvolumen durchschnittlich noch 2 Milliarden Euro. Zwar dürften sich nun die Transaktionskosten erhöhen, der deutsch-iranische Handel wird aber wohl nicht zum Erliegen kommen.

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