piwik no script img

US-Präsidentschaftsvorwahlen in ColoradoGericht schließt Trump von Wahl aus

Die Kapitol-Erstürmung habe Donald Trump für das Präsidentenamt disqualifiziert, urteilt ein Gericht in Colorado. Der will sich damit nicht abfinden.

Am 6. Januar 2021 stürmten Anhänger von Donald Trump das Kapitol Foto: Miguel Juarez Lugo/ZUMA Wire/dpa

Los Angeles afp | Der frühere US-Präsident Donald Trump darf laut einem Gerichtsurteil nicht bei den Präsidentschaftsvorwahlen im Bundesstaat Colorado im kommenden Jahr teilnehmen. Der Oberste Gerichtshof von Colorado urteilte am Dienstag in einer aufsehenerregenden Entscheidung, wegen seiner Rolle bei der Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar 2021 sei der Republikaner disqualifiziert für das Präsidentenamt. Deswegen dürfe er auch nicht bei den Präsidentschaftsvorwahlen seiner Partei in Colorado teilnehmen.

Es wäre ein Verstoß gegen das Wahlgesetz des Bundesstaates im Westen der USA, „ihn als Kandidaten auf dem Präsidentschaftsvorwahlzettel aufzuführen“, heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung fiel mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Richterstimmen. Die Richter betonten, es sich bei ihrer Entscheidung nicht „leicht“ gemacht zu haben.

Endgültig ist die Entscheidung, die sich um den Vorwurf des „Aufstands“ dreht, aber nicht: Die Frage dürfte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen, an dem konservative Richter eine klare Mehrheit stellen. Der Gerichtshof in Colorado legte seine Entscheidung bis zum 4. Januar auf Eis, um Zeit für Rechtsmittel zu geben.

Eine Gruppe von Wählern hatte argumentiert, Trump dürfe auf Grundlage des 14. Zusatzartikels zur US-Verfassung nicht antreten. Dieser schreibt fest, dass niemand ein öffentliches Amt ausüben darf, wenn er an einem „Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung teilgenommen hat, nachdem er einen Eid auf ihre Verteidigung abgelegt hat. Trump-Gegner argumentierten, wegen seiner Rolle bei der Kapitol-Erstürmung dürfe der Ex-Präsident nicht erneut für das Weiße Haus kandidieren.

Nicht nur Colorado

Ein Sprecher von Trumps Wahlkampfteam verurteilte am Dienstag eine „zutiefst undemokratische“ Gerichtsentscheidung in Colorado und kündigte Rechtsmittel beim Obersten Gericht in Washington an. „Wir sind zuversichtlich, dass der Supreme Court schnell zu unseren Gunsten entscheiden und diesen un-amerikanischen Klagen endlich ein Ende bereiten wird.“

Neben Colorado gibt es auch in anderen Bundesstaaten Bestrebungen, Trump auf Grundlage des Verfassungszusatzartikels von den Vorwahlen ausschließen zu lassen. Floridas Gouverneur Ron DeSantis – ein Konkurrent Trumps im republikanischen Präsidentschaftsrennen – schrieb im Kurzbotschaftendienst X, die Linke „missbraucht juristische Macht, um einen Kandidaten vom Wahlzettel zu entfernen“.

Trump ist im Rennen um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner der haushohe Favorit und führt Umfragen mit großem Vorsprung an. Die Republikaner-Vorwahlen beginnen am 15. Januar im Bundesstaat Iowa, in Colorado sind die Vorwahlen am 5. März geplant. Der Vorwahlsieger wird bei der Präsidentschaftswahl vom 5. November 2024 gegen Amtsinhaber Joe Biden von der Demokratischen Partei antreten.

Biden hatte Trump bei der Präsidentschaftswahl 2020 besiegt. Trump weigerte sich aber, seine Niederlage anzuerkennen, und erhob vielfach widerlegte Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs.

Das Ankämpfen des Rechtspopulisten gegen seine Wahlniederlage mündete im Angriff radikaler Trump-Anhänger auf den Kongress, wo Bidens Wahlsieg am 6. Januar 2021 endgültig bestätigt werden sollte. Trump hatte seine Anhänger kurz vor der Attacke aufgerufen, zum Kapitol zu marschieren und „auf Teufel komm raus“ zu kämpfen.

Der 77-jährige Ex-Präsident ist inzwischen zweimal wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Wahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Eines der Strafverfahren wurde von der Bundesjustiz eingeleitet, das andere von der Justiz des Bundesstaates Georgia. Der Prozess dürften im kommenden Jahr und damit inmitten des Wahlkampfes beginnen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • "Die Frage dürfte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen, an dem konservative Richter eine klare Mehrheit stellen."

    Sollte man "konservativ" nicht treffender durch "von Gnaden republikanischer Präsidenten" ersetzen? Konservativ ist es doch schon lange nicht mehr, was die treiben

  • In einem auch nur halbwegs zivilisierten Land wäre so eine Type längst in der Versenkung vergessen worden. Aber die Machtgier und der Hass treibt die Republikaner



    an, selbst Kriminelle, Putschisten als "Führer" (!!!) anzuerkennen. Oft schwappen die gesellschaftlichen Entwicklungen aus den USA auch nach Europa über. Es sthet zu befürchten, dass es hier auch bald wichtiger ist, den eigenen Vorteil absolut über den des Landes zu stellen. Anzeichen sind erkennbar, auch bei uns wird bereits Fundamentalopposition betrieben...