US-Kulturindustrie verbündet sich mit ISPs: Tauschbörsen im Visier

Die Verbände der Film- und Musikindustrie in den USA wollen gemeinsam mit Anschlussanbietern gegen Tauschbörsen vorgehen. Geplant ist ein Verwarnmodell – ganz ohne Gerichtsbeteiligung.

Erst wird verwarnt, bewiesen wird später: Wird da illegal getauscht? Bild: dpa

BERLIN taz | Rechteinhaber in den USA wollen ab Sommer verstärkt gegen Tauschbörsen im Netz vorgehen – ganz ohne Gerichte oder andere Behörden. Gemeinsam von Internetanschlussanbietern und den Verbänden der US-Musik- und Filmindustrie ein „Zentrum für Urheberrechtsinformationen“ (Center for Copyright Information) beginnen, Nutzer abzumahnen, denen die Industrieverbände Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Dabei können als letzte Maßnahme auch Internetverbindungen suspendiert werden.

Das neue Zentrum basiert auf einer Abmachung zwischen den Industrieverbänden und Anschlussanbietern vergangenen Juli. Eines der Ziele des Zentrums ist es, die Öffentlichkeit über Urheberrechtsverletzungen im Netz zu informieren. Zentraler ist allerdings das sogenannte „Copyright Alert System“ für Online-Tauschbörsen, das eine Staffelung von Verwarnungen an Internetnutzer vorsieht, die vermeintliche Urheberrechtsverletzungen begehen.

Ausgelöst werden soll der Prozess durch eine Meldung der Industrieverbände an die Internetanschlussanbieter, wenn aus ihrer Sicht ein Urheberrecht verletzt wird. Zunächst würden die Nutzer drei Onlineverwarnungen bekommen. Danach sollen zwei weitere Verwarnungen ausgesprochen werden, die vom Nutzer bestätigt werden – bei der fünften Warnung sollen Anschlussanbieter auch die Bandbreite des Anschlusses drosseln oder den Anschluss suspendieren können.

Nutzer, die sich zu Unrecht verfolgt fühlen, können die Überprüfung durch eine unabhängige Kommission beantragen – allerdings nur gegen die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Dollar. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn die Überprüfung ergibt, dass dem Nutzer zu Unrecht eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde – Konsequenzen für die Industrieverbände gibt es in diesem Fall nicht.

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation hatte //www.eff.org/deeplinks/2011/07/graduated-response-deal-what-if-users-had-been:bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass in dem Zentrum die Internetnutzer nicht vertreten seien, durch das Verwarnmodell die Unschuldsvermutung umgekehrt werde und keine Strafen für falsche Verletzungsmeldungen vorgesehen seien.

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