piwik no script img

US-Justiz schützt WaleBeschallung verboten

Eine Niederlage für Bush: Ein kalifornisches Gericht verbietet der US-Navy militärische Sonartests in der Nähe von Meeressäugern und Küsten.

In Kalifornien bleiben Buckelwale in Zukunft von militärischen Interventionen unbehelligt. Bild: dpa

LOS ANGELES ap/taz Ein kalifornisches Gericht hat am Montag erstmals die US-Marine verpflichtet, bei militärischen Übungen mit Mittelwellen-Sonar den Schutz von Walen zu berücksichtigen. Damit haben mehrere Umweltverbände einen Rechtsstreit gewonnen. In diesen hatte sich Mitte Januar sogar Präsident George W. Bush mit dem Versuch eingemischt, geltende Umweltgesetze außer Kraft zu setzen.

Ab sofort dürfen in der kalifornischen Zwölf-Meilen-Zone gar keine Übungen zur U-Boot-Ortung mehr stattfinden. Dort halten sich regelmäßig 30 Arten von Meeressäugern auf, darunter fünf stark gefährdete Walarten. Bei Übungen weiter seewärts ist die Navy nun verpflichtet, eine Stunde vor Übungsbeginn und während der Ultraschallübungen die Anwesenheit von Meeressäugern zu prüfen. Falls Wale oder Robben in zwei Kilometer Umkreis der Ortungsgeräte anwesend sind, müssen die Sonarübungen abgebrochen werden. Die Navy muss Flugzeuge und Schiffe zur Walortung einsetzen und auch mit Hydrophonen nach Walstimmen unter Wasser horchen.

Schon seit 1960 waren weltweit immer wieder auffällige Massenstrandungen von sterbenden Walen nach militärischen Sonarübungen festgestellt worden. Vor allem die seltenen Schnabelwale erwiesen sich als empfindlich. Die Tiere starben an Verletzungen im Ohr- und Hirnbereich, die auf die massiven Schallwirkung durch das militärische Sonar zurückgeführt werden. Das Mittelwellen-Sonar, das weltweit von mehreren hundert Marineschiffen zur U-Boot-Ortung eingesetzt wird, erzeugt pulsierenden Unterwasserschall von über 235 Dezibel. Das ist deutlich lauter als ein startender Düsenjet. In bis zu 40 Kilometer Umkreis um die Übungsorte stellten Wissenschaftler Panikreaktionen bei Walen fest. Auch Tiefsee-Riesentintenfische wurden nach Sonarübungen tot angespült.

Dem gestrigen Urteil war ein längeres juristische Tauziehen vorangegangen. Im August 2007 hatte Richterin Florence-Marie Cooper in einem Eilverfahren die Navy-Übungen gestoppt. Ein Berufungsgericht verfügte eine teilweise Rücknahme dieser Entscheidung, da im Interesse der Landesverteidigung Sonarübungen möglich bleiben müssten. Das kalifornische Gericht erlaubte daraufhin begrenzte Übungen. Zugleich erließ Präsident Bush ein nun für ungültig erklärtes Dekret, das zwei Meeresschutzgesetze außer Kraft setzen sollte, die den Walschutz festschreiben. Die Initiatoren des Gerichtsverfahrens äußerten sich sehr erfreut. "Wir wollten die Navy niemals am Üben hindern, aber wir möchten einen spürbar besseren Schutz gegen vermeidbare Schädigungen von Meeressäugern erreichen", sagte Joel Reynolds vom Vorstand des Natural Resources Defense Council. "Mit diesem Urteil ist das gelungen."

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!