US-Grüne zweifeln Wahl an: Trump doch nicht im Weißen Haus?
Die Grünen-Kandidatin Jill Stein hat 2,5 Millionen US-Dollar gesammelt. Nun will sie eine Neuauszählung in drei Bundesstaaten beantragen.
Vorausgegangen waren Berichte, wonach eine Gruppe renommierter Computerexperten Zweifel an der Sicherheit der benutzten Wahlmaschinen geäußert hatte. In Wisconsin etwa habe Hillary Clinton in jenen Wahlbezirken, die einen bestimmten Typ Wahlmaschine benutzten, in der Regel rund 7 Prozent weniger Stimmen erhalten als in den anderen.
Nur Kandidaten sind berechtigt, eine Wahl anzufechten und die Neuauszählung zu beantragen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen. Clintons Team, nach den Veröffentlichungen vom Dienstagabend vielfach bekniet, diesen Schritt doch zu vollziehen, hat bisher davon abgesehen – Jill Stein nicht. Sie hat das Geld zusammen und kann bis Freitag in Wisconsin, bis Montag in Pennsylvania und bis Mittwoch in Michigan die Anfechtung einreichen.
Um die Mehrheit im electoral college, dem Wahlleutegremium, das am 19. Dezember Donald Trump zum Präsidenten wählen soll, zu verändern, müssten alle drei Bundesstaaten von Trump zu Clinton wechseln. Dass das wirklich geschieht, glaubt kaum jemand, obwohl Trumps Mehrheiten in allen drei Staaten kleiner sind als jene, die Hillary Clinton bei der Gesamtzahl der in den USA abgegebenen Stimmen erzielt hat: Über 2 Millionen Stimmen oder 1,6 Prozentpunkte mehr als Trump hat sie landesweit einsammeln können. Und weil in Kalifornien noch immer ausgezählt wird, steigt der Vorsprung täglich.
Petition für Clinton
Nur hat das keinen Einfluss auf die Frage, wer Präsident wird – wenn die Wahlleute so stimmen, wie ihre jeweiligen Bundesstaaten entschieden haben. 4,6 Millionen Menschen haben bislang auf change.org eine Petition an das electoral college unterschrieben, Hillary Clinton anstelle von Donald Trump zur Präsidentin zu wählen.
Theoretisch ist das möglich. Die Verfassung schreibt jedenfalls keine Bindung der Wahlleute an den Wahlausgang in ihrem Bundesstaat vor. Und nur die Hälfte der Bundesstaaten definiert explizit, dass ihre Wahlleute einem imperativen Mandat unterliegen – und legt ihnen bei Abweichung Geldstrafen von 500 bis 1.000 US-Dollar auf.
In der Geschichte vorgekommen sind solche Abweichungen schon, ohne dass sie aber je das absehbare Wahlergebnis verändert hätten.
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