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US-Gericht hebt Sanktionen auf

WASHINGTON/BERLIN ap/taz ■ Der Oberste US-Gerichtshof hat am Montag den US-Bundesstaaten untersagt, sich mit eigenen Sanktionen in die außenpolitische Entscheidungskompetenz der Regierung in Washington einzumischen. Das Gericht hob endgültig ein Gesetz von Massachusetts auf, nach dem Unternehmen mit Wirtschaftsbeziehungen zur Militärjunta in Birma bei der Vergabe von Aufträgen benachteiligt wurden. Eine Lobbyorganisation der Exportwirtschaft hatte dagegen geklagt. Firmen, die mit Birma handeln, erhielten Aufträge nur dann, wenn ihr Angebot mindestens zehn Prozent unter dem der Mitbewerber lag. In der Begründung des Obersten Gerichts hieß es, es stehe den einzelnen Staaten nicht zu, außenpolitische Sanktionen zu verhängen. Dies untergrabe die Autorität des Präsidenten. Massachussetts hatte mit der Hoheit über seine Finanzen argumentiert und auf Parallelen seines Gesetztes zum früheren Boykott gegen Südafrikas Apartheidsregime verwiesen.

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