US-Deserteur drängt auf Asyl: Shepherds Anwalt klagt

André Shepherds Asylantrag wurde abgelehnt. Sein Rechtsanwalt glaubt, dass die Ablehnung des deutschen Gerichtshofes das Europarecht verletzt.

Erinnerung an Deserteure: Kein Schutz vor Strafverfolgung im Krieg. Bild: imago

FRANKFURT/MAIN taz | Der Rechtsanwalt Reinhard Marx, der den US-Deserteur André Shepherd vertritt, hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags seines Mandanten erhoben. Marx hält die Begründung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das am Montag Shepherds Asylbegehren zurückgewiesen hatte, für "europarechtswidrig".

Vor allem die 2004 verabschiedete und im Oktober 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie zum Umgang mit Deserteuren, mit denen nach Europa geflüchtete Kriegsdienstverweigerer eigentlich vor Strafverfolgung geschützt werden sollten, sei vom Bundesamt schlicht ignoriert worden, so die Rechtsauffassung von Marx. Der Frankfurter Anwalt mutmaßt, dass die Bundesregierung versuche, "deutsche Rechtsgrundsätze vor Europarecht zu stellen". Marx forderte daher das Münchner Gericht auf, nach Eingang der im Namen seines Mandaten eingereichten Klage umgehend ein Entscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu richten.

Shepherd hatte im Irakkrieg Kampfhubschrauber gewartet und war 2007 aus der Armee desertiert. "Ich wollte keine Helikopter mehr fit machen für den illegalen Kriegseinsatz", erzählt Shepherd. Inzwischen lebt der Irakkriegsverweigerer am Chiemsee und ist mit einer Deutschen verheiratet. Abgeschoben werden kann er deshalb nicht. Den Flüchtlingsstatus aber will er trotzdem einklagen. Und auch die Gründe für seine Desertion anerkannt bekommen - vor allem zur Wiederherstellung seiner Ehre, die er mit seiner "unehrenhaften Entlassung" aus der Armee in den Augen vieler seiner Landsleute verloren habe.

Shepherd hat zudem Angst davor, "vom CIA weggefangen" zu werden. In den USA würden "unabhängig denkende junge Männer und Frauen", die nur ihr "gottgegebenes Recht wahrgenommen und sich aus humanitären Gründen der US-Kriegsmaschinerie im Irak verweigert haben, unter Bedingungen inhaftiert, die der Folter gleichkommen", sagte Shepherd.

Auf Nachfrage gab Rechtsanwalt Marx allerdings zu, dass bislang noch kein Deserteur, der in Europa Schutz vor der Strafverfolgung durch die US-Militärjustiz gesucht hat, gekidnappt und in die USA verschleppt worden sei.

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