■ URTEIL: Betriebsrat nicht ohne Angestellte
Kassel (AP) — Die Wahl eines Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters kann angefochten werden, wenn für beide Positionen Arbeiter gewählt werden, obwohl dem Betriebsrat auch Angestellte angehören. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel erklärte in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil, nur aus besonderen Gründen könne von der Regel abgewichen werden, daß der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter nicht der gleichen Arbeitnehmergruppe angehören dürfen. (Az: 7 ABR 8(91)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen