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UNO spricht von Fortschritten in El Salvador

■ Friedensgespräche zwischen Regierung und FMLN-Guerilla in Mexiko erzielten „bedeutende Übereinkünfte“/ Vereinbarung über zukünftige Rolle der Streitkräfte/ Angestrebte Ziele sind jedoch für beide Seiten noch nicht erreicht

Mexiko-Stadt (ap) — Nach mehr als dreiwöchigen Verhandlungen haben sich die Bürgerkriegsparteien in El Salvador auf Reformen des Staatsrechts geeinigt, die den Weg zur Einstellung der seit elf Jahren andauernden Kämpfe bahnen sollen. Der UNO-Vermittler Alvaro de Soto, der die Gespräche zwischen Regierungsvertretern und der Guerillabewegung „Nationale Befreiungsfront Farabundo Marti“ (FMLN) beaufsichtigt hatte, teilte am Samstag in Mexiko-Stadt mit, Kern des Abkommens sei eine Verringerung der Rolle der Streitkräfte im politischen Leben des Landes. Außerdem sollen die Vereinten Nationen eine Kommission einsetzen, um die Menschenrechtsverletzungen in El Salvador seit 1980 zu untersuchen.

Beide Seiten begrüßten die Vereinbarung. Guerillaführer Schafik Handal sprach von einem wichtigen Schritt, der viel Blut gekostet habe. Er kündigte aber eine Fortsetzung der Kampfhandlungen bis zur Einigung auf einen Waffenstillstand an. Der salvadorianische Justizminister Oscar Santamaria sagte: „Zum ersten Mal haben wir den Weg zu Verfassungsreformen beschritten, der wann immer erforderlich zu weiteren Reformen führen kann.“ Aus Kreisen beider Verhandlungsdelegationen verlautete jedoch, daß die Vereinbarung noch hinter den angestrebten Zielen zurückbleibe.

UNO-Vermittler de Soto zeigte sich zum Abschluß der jüngsten Gesprächsrunde optimistisch und äußerte die Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluß der am 4. April aufgenommenen Verhandlungen. Ein weiteres Treffen wurde für Mai ins Auge gefaßt. Künftig sollen nach Darstellung de Sotos auch die USA am Friedensprozeß beteiligt werden. Washington hat die verschiedenen rechtsgerichteten Regierungen in San Salvador seit 1980 mit Militär- und Wirtschaftshilfen von schätzungsweise vier Milliarden Dollar unterstützt.

Im einzelnen enthält die Vereinbarung nach Angaben de Sotos die folgenden Punkte:

—die eindeutige Einbindung der Streitkräfte in die Verantwortung der Zivilbehörden,

—die Bildung einer vom Militär unabhängigen Zivilpolizei,

—die Bildung einer direkt dem Präsidenten unterstellten Geheimdienstbehörde,

—eine neue Definition des Aufgabenbereichs der Militärjustiz,

—eine Gesetzgebung zur Kontrolle paramilitärischer Organisationen,

—die Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments,

—die Erhöhung des Justizetats auf sechs Prozent des Haushaltsvolumens,

—die Berufung eines Staatsanwalts, der für die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Menschenrechte zuständig ist.

Kommentar Seite 10

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