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■ TelegrammUN für Kontrolle der Polizei in Deutschland

Genf (dpa) – Deutschland sollte nach Ansicht des UN-Menschenrechtskomitees landesweit „unabhängige Gremien“ zur Untersuchung von Übergriffen der Polizei einsetzen. Für Beschwerden gegen Polizeibeamte gebe es derzeit „keinen wirklich unabhängigen Mechanismus“ der Kontrolle, rügt das Komitee in seiner gestern in Genf vorgestellten Empfehlung an die Bundesregierung. Weiter empfiehlt das Komitee Kurse zur „Sensibilisierung“ von Richtern gegenüber den „Praktiken gewisser Sekten“ und zeigte sich besorgt, daß die Nichtaufnahme von Sektenmitgliedern in den öffentlichen Dienst gegen Bestimmungen der Konvention verstoße. Die deutsche Definition von nationalen Minderheiten lehnt das Komitee ab, weil sie etwa Immigranten oder Asylanten ausschließe. Als möglicher Verstoß gegen die Konvention wird auch die Verweigerung des Streikrechts für Beamte beklagt.

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