UN-Rechtsexperten über Julian Assange: Opfer willkürlicher Inhaftierung
Das Botschaftsexil des Wikileaks-Gründers ist laut UN-Experten Freiheitsberaubung. Das britische Außenministerium wehrt sich gegen die Stellungnahme.
Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.
Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.
Großbritannien wehrt sich gegen die Stellungnahme der UN. „Julian Assange ist im Vereinigten Königreich nie willkürlich verhaftet worden“, sagte ein Sprecher des britischen Außenministeriums am Freitag der BBC.
Verhinderung der „rechtmäßigen Verhaftung“
Das britische Außenministerium erklärte, die Arbeitsgruppe ignoriere Fakten und Schutzmaßnahmen des britischen Rechtssystems. Assange verhindere „freiwillig seine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich entschlossen hat, in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben“.
Die schwedische Regierung erklärte, Assange könne die Botschaft jederzeit verlassen und werde seiner Freiheitsrechte nicht beraubt. Die britische Polizei teilte mit, sie werde Assange trotz der Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe verhaften, sollte er die Botschaft verlassen.
Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden.
Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
Bundestagswahlkampf der Berliner Grünen
Vorwürfe gegen Parlamentarier